Rechtsprechung
   LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22563
LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 (https://dejure.org/2007,22563)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 (https://dejure.org/2007,22563)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - 3 Sa 912/07 (https://dejure.org/2007,22563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07
    Dazu gehört auch, dass kirchliche Arbeitsrecht (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 17 zit. nach Juris).

    Der Gesetzgeber hat kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsqualität solcher Vertragsbedingungen nicht in den Gesetzestext aufgenommen und damit zu erkennen gegeben, dass kirchliche Arbeitsvertragsregelungen grundsätzlich einer Überprüfung anhand der §§ 305 ff BGB unterliegen sollen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 16 zit. nach Juris, in diese Richtung weisend bereits BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 69; auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 53 zit. nach Juris).

    Durch die Forderung nach der angemessenen Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitsrechts gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit eröffnet, dass verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei der Anwendung der §§ 305 ff BGB zu gewährleisten (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 18 zit. nach Juris).

    aa) Der Anwendungsbereich der Absätze 1 und 2 des § 307 BGB ist für die Prüfung nicht gemäß § 307 Abs. 3 i.V.m. § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB eingeschränkt, da die Arbeitsvertragsordnung weder einen Tarifvertrag darstellt noch ausdrücklich auf einen Tarifvertrag Bezug nimmt (BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 19).

    Die materielle Richtigkeitsgewähr tarifvertraglicher Regelungen beruht nicht primär darauf, dass den Tarifvertragsparteien das Mittel des Arbeitskampfes zur Verfügung steht, sondern darauf, dass sie als gleichgewichtig durchsetzungsfähig angesehen werden (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 24 zit. nach Juris).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07
    Dieser uneingeschränkten Kontrolle unterliegen insbesondere Klauseln, die den Umfang der von den Parteien geschuldeten Vertragsleistungen festlegen (vgl. BAG 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 24 zit. nach Juris).

    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster allgemeiner Vertragsbestimmungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB vor (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 27 zit. nach Juris).

    Das ist ausreichend (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 29 zit. nach Juris).

    § 305 Abs. 2 BGB findet nach § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 BGB im Arbeitsrecht eine Anwendung und eine Analogie scheidet ebenfalls aus (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 21 zit. nach Juris).

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07
    Rechtsvorschriften im Sinne von § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB sind nicht nur Gesetzesbestimmungen selbst, sondern die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze, d. h. auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die aufgrund ergänzender Auslegung nach §§ 157, 242 BGB aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 16 zit. nach Juris).

    Dazu gehört auch der allgemeine Grundsatz, dass Verträge und die sich aus ihnen ergebenden Pflichten für jede Seite bindend sind (pacta sunt servanda; vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 17 zit. nach Juris).

    Dabei ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 19 zit. nach Juris).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07
    Während von dieser Vorschrift das Recht des Verwenders erfasst wird, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, geht es hier um die Einfügung einer vertraglichen Änderung, die nicht im alleinigen Belieben des Verwenders steht, sondern auf eine Änderung der kirchlich-diakonischen Arbeitsvertragsordnung beruht, die der Verwender ebenfalls hinzunehmen hat (auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 38 zit. nach Juris).

    Der Gesetzgeber hat kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsqualität solcher Vertragsbedingungen nicht in den Gesetzestext aufgenommen und damit zu erkennen gegeben, dass kirchliche Arbeitsvertragsregelungen grundsätzlich einer Überprüfung anhand der §§ 305 ff BGB unterliegen sollen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 16 zit. nach Juris, in diese Richtung weisend bereits BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 69; auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 53 zit. nach Juris).

    Inwieweit kirchliche Arbeitsvertragsordnungen und Tarifverträge hinsichtlich der Richtigkeitsgewähr auf eine Stufe zu stellen sind, wenn in den Arbeitsvertragsordnungen tarifvertragliche Regelungen - wie im Streitfall - nicht übernommen werden, ist bislang noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen auch in BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 46 zit. nach Juris; BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 57 zit. nach Juris).

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07
    So unterliegen einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Verwender das Recht einräumen, die Hauptleistungspflichten einzuschränken, zu verändern, auszugestalten oder zu modifizieren, der gerichtlichen Inhaltskontrolle anhand der §§ 305 ff BGB (z.B. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 18 zit. nach Juris).

    Eingriffe in den Kernbereich des Arbeitsvertrages sind allerdings nach den Wertungen des § 307 Abs. 2 BGB nicht zulässig (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 22).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07
    Der Gesetzgeber hat kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsqualität solcher Vertragsbedingungen nicht in den Gesetzestext aufgenommen und damit zu erkennen gegeben, dass kirchliche Arbeitsvertragsregelungen grundsätzlich einer Überprüfung anhand der §§ 305 ff BGB unterliegen sollen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 16 zit. nach Juris, in diese Richtung weisend bereits BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 69; auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 53 zit. nach Juris).

    Inwieweit kirchliche Arbeitsvertragsordnungen und Tarifverträge hinsichtlich der Richtigkeitsgewähr auf eine Stufe zu stellen sind, wenn in den Arbeitsvertragsordnungen tarifvertragliche Regelungen - wie im Streitfall - nicht übernommen werden, ist bislang noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen auch in BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 46 zit. nach Juris; BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 57 zit. nach Juris).

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95

    Übergangsregelung zur Eingruppierung von Rettungsassistenten

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07
    Wird umfassend auf ein Tarifwerk verwiesen, soll durch die Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag nur wiedergegeben werden, welche Vergütungsgruppe der Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Tarifautomatik als zutreffend angesehen hat (vgl. BAG 16.04.1997 - 4 AZR 463/95 - Rn. 15 zitiert nach Juris; BAG 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - Rn.47 zitiert nach Juris).

    Die mündliche Vereinbarung der Lohngruppe 3 BMTG II/HLT genügt in diesem Zusammenhang nicht, weil darüber hinaus eine umfassende Bezugnahme auf den Tarifvertrag hinzukommen muss (vgl. BAG 16.04.1997 - 4 AZR 463/95 - Rn. zitiert nach Juris).

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07
    Damit wird der Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte erfasst, weil es sich bei diesem um einen den BAT ergänzenden Tarifvertrag handelt (vgl. BAT 17.04.1996 - 10 AZR 558/95 - NZA 1997, 55 (56)).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Verweisungsklausel im Streitfalle als Leistungsbestimmungsrecht nach §§ 317 ff BGB zu qualifizieren ist (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - NZA 1997, 55 (56); Löwisch/Rieble, TVG, § 3 Rn. 242; a. A. Thüsing, kirchl.

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07
    Der teilweise Übergang zu einer Leistungsklage würde nichts daran ändern, dass eine Feststellung für die Zukunft begehrt werden muss (vgl. BAG 19. November 2005 - 5 AZR 145/05 - Randnr. 13 zit. nach Juris).

    Unklar ist jede Verweisungsklausel, bei der nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (vgl. BAG 09. November 2005 - 5 AZR 145/05 - Rn. 25 zit. nach Juris; BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 37 zit. nach Juris).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07
    Die verbleibende Entgeltreduzierung bewegt sich mithin im Rahmen dessen, was Arbeitnehmer bei einer Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit (vgl. BAG 07. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - NZA 2006, 423 (428)) und bei einem ausdrücklich vereinbarten Widerrufsvorbehalt für eine freiwillige Leistung hinnehmen müssen (z.B. BAG 13. Mai 1987 AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

  • BGH, 08.11.2001 - III ZR 14/01

    Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90

    Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)

  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03

    Zuwendung - Vertragsauslegung

  • BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 287/96

    Rückzahlung einer Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel

  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 803/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07

    Bezugnahme eines Practice Bonus Plan der Konzernmuttergesellschaft im

    Dies gilt selbst wenn man unterstellte, dass ein durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel in Bezug genommenes Regelungswerk der Transparenzkontrolle zu unterziehen ist, wenn der Verwender der Bezugnahmeklausel bezogen auf dieses nicht Verwender ist (hiergegen BAG, Urt. v. 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - juris, anders für die vertraglich in Bezug genommene Arbeitsvertragsordnung des diakonischen Werks LAG Hessen, Urt. v. 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 - juris).

    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot setzt die Gefahr voraus, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Intransparenz von der Durchsetzung bestehender Rechte gegenüber dem Verwender abgehalten wird (BAG, Urt. v. 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - juris; Urt. v. 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45? Urt. v. 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - juris; LAG Hessen, Urt. v. 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 - juris ).

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 170/08

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 2007 - 3 Sa 912/07 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es die Klageabweisung in Höhe von 1.014,39 Euro (Reduzierung des Monatslohns für Oktober 2005 bis Juni 2006) nebst Zinsen bestätigt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht